Aktuelles aus dem HIB
GESETZESÄNDERUNG ZUM 01.01.2012
Sozialversicherungspflicht für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen
Ab dem 01.01.2012 gilt für ALLE dual Studierenden - egal ob in einem praxisintegrierten oder ausbildungsintegrierten dualen Studium - uneingeschränkte Sozialversicherungspflicht. Damit sammeln dual Studierenden Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und erwerben uneingeschränkte Ansprüche in der Krankenversicherung.
Alle Regelungen und Änderungen auf einen Blick gibt es im
Flyer (122 KB).



