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Aktuelles aus dem HIB

GESETZESÄNDERUNG ZUM 01.01.2012

Sozialversicherungspflicht für Studierende in praxisintegrierten dualen Studiengängen

Ab dem 01.01.2012 gilt für ALLE dual Studierenden - egal ob in einem praxisintegrierten oder ausbildungsintegrierten dualen Studium - uneingeschränkte Sozialversicherungspflicht. Damit sammeln dual Studierenden Ansprüche in der Renten- und Arbeitslosenversicherung und erwerben uneingeschränkte Ansprüche in der Krankenversicherung.

 

Alle Regelungen und Änderungen auf einen Blick gibt es im Flyer (122 KB).

 

Projektpartner

Termine

20.04.2012 - 22.04.2012
Seminar "Studium gekonnt meistern"
23.07.2012 - 25.07.2012
Seminar "Vom Beruf ins Studium"
Junge Generation - Übergänge schaffen

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