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Aktuelles aus dem HIB

Neue Regelung zu Kindergeld und steuerlicher Absetzbarkeit der Studienkosten

"Bis zum 31.12.2011 gilt die Einkommensgrenze für „Kinder“ beim Kindergeld. Bis dahin dürfen Anspruchsberechtigte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich in einer Ausbildung befinden nicht mehr als 8.004 € netto pro Jahr verdienen. Andernfalls müssen sie das gesamte Kindergeld zurückzahlen.

Ab dem 01.01.2012 gilt diese Regelung nicht mehr. Dann fällt für Studierende, wie für alle in einer anerkannten Ausbildung Befindliche, die Überprüfung des Einkommens weg. Der Aufwand der Überprüfung stand in keinem Verhältnis zu den daraus entstehenden Ersparnissen für den Staat.

Im August 2011 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Kosten für das Erststudium als vorweggenommene Werbungskosten gelten und diese in den ersten Jahren der Berufsausübung von der Steuer abgesetzt werden können. Darum gab es einige Diskussionen, die bald darauf von der Bundesregierung beendet wurden. Sie hat den Entscheid des BFH per Gesetz revidiert. Die Kosten des Erststudiums sind jetzt – wie vor dem Entscheid – nur noch in dem Jahr abzusetzen, in dem sie anfallen.

 

Informationen zum Kindergeld und zum Steuer-Urteil bei der DGB-Jugend."

 

(Quelle: Schnittstelle-aktuell, Ausgabe 17, 24.11.2011)

 

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Junge Generation - Übergänge schaffen

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