Die Ausgaben für ein Erststudium oder eine Erstausbildung sollen auch künftig nicht als Werbekosten absetzbar sein. Das hat der Finanzausschuss des Bundestags beschlossen. Damit soll ein Urteil des Bundesfinanzhofs ausgehebelt werden, das im August ergangen war. Die Richter hatten geurteilt, dass die Kosten zum Beispiel für Bücher oder Gebühren für eine Privat-Uni als so genannter Verlustvortrag in späteren Steuererklärungen geltend gemacht werden könnten. Immerhin erhöhte der Finanzausschuss des Bundestages den Sonderausgabenabzug für Ausbildungskosten. Derzeit sind 4000 Euro absetzbar, künftig sollen es 6000 Euro sein.
(Quelle: report biwifo. 03/2011, S. 13.)